Schutz der heimischen Flora und Fauna
Als Gartengemeinschaft orientieren wir uns an dem vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) gemachten Vorgaben und bemühen uns um den Schutz der bedrohten Arten gemäß Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Es gilt, die Liste der in Brandenburg vertretenen Arten nach Anhang II:
1 – Vom Aussterben bedroht;
2 – Stark gefährdet;
3 – Gefährdet;
G – Gefährdung anzunehmen;
x – aktuelle Neubewertung für Brandenburg steht noch aus.
Viele der genannten bedrohten Vögel, Käfer, Moose, Lurche, Kriechtiere (Frösche), Weichtiere (Schnecken), Schmetterlinge, Libellen und Säugetiere (Fledermäuse) sind in unseren Gärten und im Uferbereich zu finden.
Haben Sie Beobachtungen zu solchen Arten (insbesondere Hirschkäfer, Wiedehopf, Gottesanbeterin) machen können oder sogar Fotos gemacht?
Wir freuen uns über Hinweise an: naturschutz@ngf-krossinsee.de
1. Fledermäuse (gesetzlich geschützt)
Die nachtaktiven Flugakrobaten gehören heute in der Bundesrepublik und darüber hinaus in Europa zu den am stärksten gefährdeten Säugetieren. Deshalb sind alle Fledermausarten gesetzlich geschützt. Die zunehmende Zersiedlung der Landschaften führt dazu, dass die Anzahl der Insekten – und damit die Nahrung unserer Fledermaus, sinkt. Wir freuen uns das unsere Gärten und die Bäume am nahegelegen See auch zum Wohn – und Jagdgebiete für Fledermäuse geworden ist.
Gefährdete Fledermausarten wie Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Waldfledermaus haben mit Gefährdungsfaktoren und -ursachen wie Lebensraumzerstörung bzw. Vernichtung der Winterquartiere durch Abriss, Sanierung und bauliche Veränderungen zu kämpfen. Sie sind auf der Rote Listen in Brandenburg.
2. Rosenkäfer (nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt).
Der in unseren Kleingärten lebende Rosenkäfer, hier in der Art des Bronzegrünen Rosenkäfers bzw. Marmorierten Rosenkäfers (Protaetia lugubris bzw. Protaetia marmorata) ist gemäß Anhang I der Bundesartenschutzverordnung – wie alle Vertreter der Gattung Protaetia (Goldkäfer) – als besonders geschützt erfasst und unterliegt somit den Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Die Art wird aktuell auf die Bundesrepublik bezogen aufgrund stark zurückgehender Lebensraumangebote auf der Vorwarnliste der Roten Liste geführt, ist also bereits als im bestimmten Maße gefährdet eingestuft.
Die Bundesartenschutzverordnung gilt in allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Berliner Roten Liste ist die Art auf Stufe 1 als vom Aussterben bedroht geführt in Brandenburg wird sie wohl als gefährdet geführt.
- Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) (nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt).
Diese Krötenart ist eine FFH-Art (Anhang IV) und ist in ihrem Lebensraum eine geschützte und bedrohte Art. In unseren Gärten fühlt sie sich sehr wohl. Sie ist in der Roten Liste Deutschlands als Kategorie 3 (gefährdet) eingestuft, in der Roten Liste Brandenburgs wird sie als „rückläufig“ geführt. Meldungen und Fotos bitte per Mail an naturschutz@ngf-krossinsee.de und über https://brandenburg.multibasecs.de/CloudPages/57/AddBeobachtung.aspx?ID_Art=71 - Die „Europäischen Gottesanbeterin“ (Fangschrecke) ist in der Südhälfte Brandenburgs recht weit verbreitet. Es gibt aber immer noch Verbreitungslücken, daher zählt nach wie vor jede Meldung (https://gottesanbeterin-gesucht.de/melden und naturschutz@ngf-krossinsee.de). In Deutschland steht die Gottesanbeterin auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten und genießt nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz.
- Der Segelfalter (Iphiclides podalirius) ist ein Schmetterling und gemäß „Roter Liste“ ist er „selten“ und „gefährdet“. In Brandenburg ist er in Stufe 2 als „stark gefährdet“ gelistet. Meldungen bitte unter https://brandenburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/24883.html, per Mail an naturschutz@ngf-krossinsee.de und unter www.schmetterlinge-brandenburg-berlin.de
- Der Wiedehopf (Upupa epops) hat in der „roten Liste“ von Brandenburg den Schutzstatus „gefährdet“. Der Wiedehopf ist nach Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt. An passenden Standorten werden Nisthilfen jedoch gut angenommen. Meldungen und Fotos bitte per Mail an naturschutz@ngf-krossinsee.de
Rosenkäfer (Sichtung Ziegenhals)
Knoblauchkröte (Sichtung Ziegenhals)
Gottesanbeterin (Mantis religiosa L.)
Segelfalter (Bild: Enzio Harpaintner; CC BY-NC-ND 2.0, flickr.com)
Segelfalterraupe (Sichtung Ziegenhals)
Wiedehopf (Foto: José Manuel Armengod; CC BY-ND 2.0, flickr.com)